Das Gesundheitssystem in Schweden bzw. die Krankenversicherung in Schweden unterliegt staatlicher Hand, wobei die 21 Provinziallandtage (län) überwiegend eingeständig agieren. Finanziert wird das Gesundheitssystem aus Steuergeldern, genau genommen über die Einkommensteuer. Jeder Einwohner Schwedens ist in der staatlich organisierten försäkringskassan versichert, man kann nicht wie in Deutschland eine bestimmte Krankenkasse wählen. Dafür ist jeder versichert und hat Anspruch auf Leistungen, egal ob Beiträge gezahlt werden oder nicht. Jeder Einwohner – auch Ausländer – bekommt eine personnummer (PN) und ist mit Vergabe dieser Nummer automatisch im staatlichen Gesundheitswesen integriert.
Selbstbehandlung und Eigenleistung stehen an erster Stelle
Das schwedische Gesundheitssystem setzt auf die Eigenverantwortung der Patienten. Bevor ein Arztbesuch ansteht, sollen die Betroffenen sich erst einmal selbst behandeln. Hierfür steht eine telefonische Beratung von Ärzten und Krankenschwestern zur Verfügung. Die Nummer des Beratungstelefons lautet 08-320 100. Während der Beratung werden die Patienten auf ein Medikament hingewiesen, welches sie sich selbst in der Apotheke besorgen sollen. Erst wenn nach einigen Tagen keine Besserung eingetreten ist, wird eine ärztliche Untersuchung für sinnvoll erachtet. Für jeden Arzt- oder Krankenhausbesuch und bei der Verordnung von Medikamenten müssen Patienten einen Eigenanteil tragen. Die Höhe des Eigenanteils variiert zwischen 100 und 300 SEK, je nachdem, ob der Patient von einer Krankenschwester, in einem Gesundheitszentrum, von einem Facharzt oder im Krankenhaus behandelt wird. Ab einem bestimmten Maximalbetrag pro Jahr sind die Patienten von der Zuzahlung für Behandlungen und Arzneimittel befreit.
Arzttermine und Krankenhausbehandlungen in Schweden – Wartezeiten sind lang
Wer auf einen schnellen Arzttermin hofft, wird enttäuscht. Die Wartezeiten sind sehr lang. Gleiches gilt für einen Termin für eine stationäre Behandlung im Krankenhaus. Auch in der Notaufnahme (akuten) sitzen Patienten ziemlich lange, bis sich jemand ihrer annimmt.
Regelungen zu Zahnbehandlungen im schwedischen Gesundheitssystem
Zahnarztbesuche und Zahnersatz werden von der schwedischen försäkringskassan wie folgt bezuschusst: Menschen zwischen 30 und 75 Jahren erhalten einen jährlichen Zuschuss von 150 SEK, Jüngere oder Ältere erhalten den doppelten Zuschuss von 300 SEK im Jahr. Zahnbehandlungen bis zu einem Betrag von 3.000 SEK müssen vom Patienten selbst gezahlt werden. An Behandlungskosten, die die Höchstgrenze von 3.000 SEK übersteigen, beteiligt sich die försäkringskassan bis zu einem Betrag von 15.000 SEK mit 50 Prozent, bei Kosten über 15.000 SEK werden sogar 85 Prozent übernommen.
Notfallbehandlung – ohne Krankenversicherung geht gar nichts
Schwedische Einwohner müssen bei der Einlieferung in eine Notaufnahme ihre PN und ihren Patientenausweis (patienbricka) dabei haben. Ausländer ohne PN und Urlauber brauchen ein Formular E111 oder eine Europäische Krankenversicherungskarte und zahlen die Behandlung sofort per Kreditkarte. Die entstandenen Kosten können erst im Nachhinein von der eigenen Krankenversicherung eingefordert werden.
Urlaub in Schweden: besser mit Auslandskrankenversicherung
Große deutsche Krankenkassen wie die TK für das europäische Ausland Verträge mit Krankenhäusern abgeschlossen. So können sich Versicherte der TK im Rahmen des Europaservices in bestimmten Krankenhäusern und Arztpraxen behandeln lassen, abgerechnet wird ganz einfach über die TK-Gesundheitskarte. Das gilt auch für Schweden. Wer jedoch einen Rücktransport ins Heimatland wünscht, muss dafür selbst aufkommen, denn deutsche Krankenkassen dürfen die Kosten für den Rücktransport nicht übernehmen. Deshalb ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll, die im Ernstfall dafür aufkommt.
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